Besuchsregeln

Unterkunftsordnung gültig ab 15.9. 2021

Unterkunft für Gäste

  •     Für die vorübergehende Unterbringung von Gästen gilt die Unterkunftsverordnung.
  •     Am Anreisetag ist der Zugang zu den Zimmern ab 14 Uhr gestattet.
  •     Der Betrieb kann einen Gast aufnehmen, der ordnungsgemäß angemeldet ist. Zu diesem Zweck hat der Gast seinen Personalausweis, Reisepass oder ein anderes gültiges Dokument, das den Personalausweis ersetzt, unmittelbar nach seiner Ankunft dem Beherbergungsmitarbeiter vorzulegen. Auf der Grundlage dieser Dokumente wird der Gast registriert, und wenn es sich um einen Ausländer handelt, wird er der Fremdenpolizei gemeldet.
  •     Der Gast erhält ein Bündel mit zwei Schlüsseln, einen für die Eingangstür der Unterkunft und einen für das Zimmer.Der Gast ist verpflichtet, das Zimmer am letzten Tag der Unterkunft bis 10.00 Uhr freizugeben.
  • Für den Fall, dass der Gast die Unterkunft ohne vorherige Absprache mit dem zuständigen Mitarbeiter nicht räumt, kann der Vermieter den Preis für einen weiteren Tag berechnen.
  • Für den Fall, dass der Gast das Zimmer am Abreisetag nicht übergibt und nicht anwesend ist, behält sich der Vermieter vor, die Sachen des Gastes im Beisein von zwei Vertretern der Unterkunftseinrichtung zu räumen und aufzubewahren, damit das Zimmer für eine weitere Buchung zur Verfügung steht. In diesem Fall wird dem Gast der nächste Aufenthaltstag in Rechnung gestellt.

    Rechte und Pflichten der untergebrachten Gäste
     
  • Für die Unterkunft zahlt der Gast eine Reservierungskaution von 50% auf das Konto des Vermieters und der Mehrbetrag wird bei Ankunft am Unterkunftsort überwiesen.
  • Der Vermieter verlangt bei der Ankunft des Zimmers eine rückzahlbare Kaution in Höhe von 2.000 CZK (Zimmerverschmutzung, Beschädigung der Einrichtung, Schlüsselverlust usw.).
  • In der gesamten Unterkunft gibt es eine kostenlose WLAN-Verbindung.
  • Die Nutzung des Unterkunftseinrichtung ist Personen gestattet, die nicht von ansteckenden Krankheiten betroffen sind.
  • In den Zimmern oder Gemeinschaftsräumen darf der Gast keine Einrichtungsgegenstände bewegen, Reparaturen und Eingriffe in das Stromnetz oder sonstige Installationen vornehmen.
  • Die Benutzung eigener Elektrogeräte in der Unterkunftseinrichtung und insbesondere in den Zimmern ist nicht gestattet. Dieses Verbot gilt nicht für Laptops und Elektrogeräte, die der persönlichen Hygiene des Gastes dienen (Rasierer, Fön etc.).
  • Das Rauchen ist in der Unterkunft, insbesondere in den Zimmern, verboten, der Raucherbereich befindet sich vor der Unterkunftseinrichtung.
  • Bei Abreise am Tag des Aufenthaltsendes ist der Gast verpflichtet, das Licht auszuschalten und den Schlüssel persönlich dem Personal zu übergeben.
  • Bei der Abreise übergibt der Gast das Zimmer immer persönlich an den Vermieter.
  • Bei Verlust des Schlüssels wird eine Zahlung von 1.000 CZK fällig.
  • Aus Sicherheitsgründen ist es nicht ratsam, Kinder im Zimmer und anderen Bereichen der Unterkunft unbeaufsichtigt zu lassen. Der Erwachsene trägt die volle Verantwortung für alle vom Kind verursachten Schäden.
  • Das Zimmer wird dem Gast ohne Mängel übergeben, stellt der Gast während des Aufenthaltes einen Mangel oder eine Störung fest, ist es in seinem eigenen Interesse, die Störung dem Personal anzuzeigen. 
  • Der Gast nutzt die Zimmerausstattung nur bestimmungsgemäß und haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden in vollem Umfang. Bei vorsätzlicher Beschädigung des Zimmers oder seiner Verschmutzung in einem solchen Ausmaß, dass es nach der Reinigung nicht weitervermietet werden kann, zahlt der Gast für diese Tage zusätzlich zu den zur Behebung der Schäden oder Verschmutzung erforderlichen Arbeiten das volle Entgelt für diese Tage in bar. 
  • Der untergebrachte Gast ist nicht berechtigt, Personen, die nicht ordnungsgemäß zur Beherbergung gemeldet sind und das Beherbergungsentgelt nicht entrichtet haben, Übernachtungen zu gewähren.
  • Der Betreiber haftet nicht für in die Unterkunftseinrichtung mitgebrachte Sachen des Gastes. Die Unterkunftseinrichtung haftet nicht für Schäden am Eigentum des Gastes oder Diebstahl von Gegenständen, die in frei zugänglichen Bereichen der Unterkunftseinrichtung hinterlassen wurden.
  • Das Parken der Fahrzeuge der Gäste ist auf einem reservierten Parkplatz an der Unterkunft möglich. Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl des Fahrzeugs oder der darin befindlichen Gegenstände.
     
  • In der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr ist der Gast verpflichtet, die Nachtruhe einzuhalten.
     
  • Bitte lassen Sie Ihre Haustiere zu Hause